Brille – wann kann sie steuerlich berücksichtigt werden?

Eine neue Brille kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Deshalb stellt sich die Frage: Kann man die Kosten dafür eigentlich von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, warum die Brille benötigt wird.

Eine normale Brille, die man im Alltag trägt, gilt grundsätzlich als private Ausgabe. Deshalb können die Kosten dafür normalerweise nicht einfach als Werbungskosten abgezogen werden. Auch wenn man die Brille während der Arbeit trägt, reicht das allein nicht aus, um sie steuerlich als berufliche Ausgabe anzuerkennen.

Anders kann es aussehen, wenn eine Brille ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke benötigt wird. In diesem Fall kann eine steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten möglich sein. Ein Beispiel wäre eine spezielle Sehhilfe, die nur für eine bestimmte berufliche Tätigkeit benötigt wird.

Außerdem können Brillenkosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Hier spielt allerdings unter anderem die sogenannte zumutbare Belastung eine Rolle. Deshalb führt nicht jede gekaufte Brille automatisch zu einer Steuerersparnis.

Kurz gesagt:

Eine gewöhnliche Alltagsbrille ist normalerweise nicht steuerlich absetzbar. Bei besonderen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen kann es jedoch Ausnahmen geben. Genaues Hinschauen lohnt sich also auch hier.