Was wird gefördert?
Gefördert werden die folgenden energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Daneben kann auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert werden. Dafür muss diese von Energieberaterinnen und Energieberatern durchgeführt worden sein, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind. Dem gleichgestellt ist die Beauftragung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de).
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
Sie können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?
Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Sie die Ihnen entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dabei reichen Sie auch die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen ein.
Eine vorherige Antragstellung wie bei der direkten Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das BAFA ist nicht erforderlich.
Wer profitiert von der Förderung für energetische Gebäudesanierung?
Für eine steuerliche Förderung müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Haus oder das Gebäude, in dem sich Ihre Wohnung befindet, muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Sie müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen.
- Die energetische Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt worden sein und bestimmte technische Anforderungen einhalten, die Sie in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) nachlesen können.
- Sie müssen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vorlegen.
Wer darf die energetischen Maßnahmen ausführen?
Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Fachunternehmen sind Handwerksmeisterbetriebe und Handwerksbetriebe mit einer Inhaberin oder einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation, die im Bereich der Gebäudesanierung tätig sind. Dies umfasst die folgenden Bereiche:
- Maurer- und Betonbauarbeiten
- Stukkateurarbeiten
- Maler- und Lackierungsarbeiten
- Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
- Wärme-, Kälte- und Steinbildhauarbeiten
- Brunnenbauarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Klempnerarbeiten
- Glasarbeiten
- Installateur- und Heizungsbauarbeiten
- Kälteanlagenbau
- Elektrotechnik- und -installation
- Metallbau
- Ofen-und Luftheizungsbau
- Rollladen- und Sonnenschutztechnik
- Schornsteinfegerarbeiten
- Fliesen-, Platten-und Mosaiklegerarbeiten
- Betonstein- und Terrazzoherstellung.
Eine Sonderregelung gilt für Fenster: Als Fachunternehmen gelten hier alle Unternehmen, die sich auf die Fenstermontage spezialisiert haben und in diesem Bereich gewerblich tätig sind.
Die konkret durchgeführte Maßnahme muss zum Gewerk des ausführenden Fachunternehmens zählen. Nicht anerkannt wird daher beispielsweise der Einbau einer Außentür durch einen Schornsteinfegermeister.
Wer darf die Bescheinigung über die energetischen Maßnahmen ausstellen?
Sie erhalten die Bescheinigung vom ausführenden Fachunternehmen oder von einer Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (das sind insbesondere Energieberaterinnen und Energieberater sowie Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten). Für diese hat das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Website Musterbescheinigungen veröffentlicht.
Welche Alternativen zur steuerlichen Förderung gibt es?
Alternativ zur steuerlichen Förderung können die mit Mitteln des BMWK finanzierten Gebäudeförderprogramme der KfW oder des BAFA genutzt werden:
- Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäudegewährt die KfW ein zinsverbilligtes Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss sowie Zuschüsse für systemische Sanierung des gesamten Gebäudes.
- Mit der Bundesförderung Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme gewährt die BAFA Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung.
Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist nicht möglich. Zum Beispiel kann ein Fenstertausch nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über die Bundesförderung Effiziente Gebäude gefördert werden.
Möglich ist aber eine Kombination verschiedener Förderprogramme für mehrere unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen: Wer neben dem steuerlich geförderten Fenstertausch etwa auch eine Dachsanierung durchführen lässt, kann für diese nach Wahl entweder die steuerliche Förderung oder einen Förderkredit oder Investitionszuschuss aus der Bundesförderung Effiziente Gebäude in Anspruch nehmen.
Aufwendungen für eine qualifizierte Energieberatung vorab können über die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ gefördert werden. Von den anfallenden Beratungskosten werden 80 Prozent, jedoch höchstens 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten übernommen. Anträge hierfür können beim BAFA gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim BAFA.
Alle Informationen zur Bundesförderung effiziente Gebäude des BMWK finden Sie unter www.machts-effizient.de/beg. Der Förderwegweiser Energieeffizienz hilft, das passende Programm zu finden.
Wo finde ich die Rechtsgrundlagen der steuerlichen Förderung?
Die Rechtsgrundlagen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung finden Sie in § 35c Einkommensteuergesetz und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)