Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass auch die Kosten für das eigene Girokonto steuerlich eine Rolle spielen können. Wer sein Konto auch für berufliche Zwecke nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kontoführungsgebühren als Werbungskosten geltend machen.
Dafür gibt es eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass man nicht jede einzelne Kontogebühr nachweisen muss. Voraussetzung ist allerdings, dass das Konto zumindest auch für berufliche Zwecke genutzt wird. Dazu können zum Beispiel der Eingang des Gehalts oder Überweisungen im Zusammenhang mit dem Beruf gehören.
Wichtig ist, dass die 16 Euro nicht direkt von der Steuer abgezogen werden. Sie zählen zu den Werbungskosten und können somit das zu versteuernde Einkommen verringern. Ob sich die Pauschale tatsächlich steuerlich auswirkt, hängt deshalb unter anderem davon ab, ob bereits andere Werbungskosten anfallen.
Auch wenn es sich bei 16 Euro zunächst nach einem kleinen Betrag anhört, können solche kleineren Posten bei einer Steuererklärung interessant sein. Gerade deshalb lohnt es sich, auch scheinbar unwichtige Ausgaben im Blick zu behalten.
Kurz gesagt:
Wer sein Girokonto auch beruflich nutzt, sollte die Kontoführungsgebühren bei der Steuererklärung nicht vergessen.