Kinderbetreuungskosten richtig absetzen – So sparen Familien Steuern

Viele Familien verschenken bares Geld

Ob Kindergarten, Kita, Hort oder Tagesmutter – Kinderbetreuung verursacht häufig erhebliche Kosten. Was viele Eltern nicht wissen: Ein großer Teil dieser Ausgaben kann steuerlich berücksichtigt werden und die Einkommensteuer spürbar senken.

Welche Kosten sind absetzbar?

Begünstigt sind unter anderem:

  • Kindergarten- und Kitagebühren
  • Kosten für Krippe oder Hort
  • Tagesmutter oder Tagesvater
  • Babysitter
  • Au-pair (soweit die Vergütung auf die Kinderbetreuung entfällt)

Nicht begünstigt sind beispielsweise:

  • Verpflegungskosten
  • Nachhilfeunterricht
  • Musik- oder Sportunterricht
  • Vereinsbeiträge

Wie hoch ist der steuerliche Vorteil?

Seit 2025 können 80 % der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Kalenderjahr, als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Gerade bei mehreren Kindern kann dadurch eine deutliche Steuerersparnis entstehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, sollten Eltern Folgendes beachten:

  • Das Kind gehört zum eigenen Haushalt.
  • Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen gelten bei bestimmten Behinderungen).
  • Es liegt eine Rechnung oder ein entsprechender Vertrag vor.
  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Lastschrift. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.

Typische Fehler

Diese Fehler führen häufig dazu, dass der steuerliche Vorteil verloren geht:

  • Barzahlung an die Betreuungsperson
  • Verpflegungskosten werden mit angesetzt
  • Fehlende Rechnungen oder Zahlungsnachweise
  • Betreuungskosten werden nicht in der Steuererklärung angegeben

Unser Tipp

Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf und prüfen Sie jedes Jahr, welche Betreuungskosten angefallen sind. So stellen Sie sicher, dass Sie keine steuerlichen Vorteile verschenken.

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne bei der optimalen Berücksichtigung Ihrer Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung.

 

Quelle: www.buhl.de