Zum 1. Januar 2026 wird mit der sogenannten Aktivrente eine neue steuerliche Regelung eingeführt.
Sie soll es Rentnern erleichtern, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten Darüber hinaus sollen gleichzeitig Anreize für Arbeitgeber geschaffen werden.
Was man als arbeitender Rentner oder Arbeitgeber nun wissen muss erfahren Sie in diesem Beitrag:
- Was ist die Aktivrente?
Kurz gesagt: Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern ein steuerlicher Freibetrag!
Rentner können ab dem 1. Januar 2026 zusätzliches Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen – ohne Auswirkungen auf Ihre Altersrente.
Das bedeutet konkret: Wer z. B. 3.000 Euro brutto im Monat verdient, zahlt nur auf 1.000 Euro Lohnsteuer – die ersten 2.000 Euro bleiben steuerfrei.
Der Betrag gilt monatlich – auf das Jahr gerechnet gibt es also bis zu 24.000 Euro steuerfrei.
- Welche Ausnahmen und Besonderheiten gibt es? Natürlich gibt es einige Ausnahmen, die nicht von der Aktivrente profitieren können:
Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Beamte sind derzeit nicht von der Aktivrente begünstigt — sie können den Steuerfreibetrag nicht nutzen.
Aufgepasst!
Auch wenn der Lohn steuerfrei ist, bleiben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den gesamten Arbeitsverdienst weiterhin fällig.
- Was muss nun geprüft werden? Die Einführung der Aktivrente betrifft nicht nur neue Rentner, sondern alle Personen, die bereits eine Altersrente beziehen oder künftig beziehen werden und weiterhin arbeiten.
In folgenden Fällen besteht besonderer Prüfbedarf:
Bereits tätige Rentner
Rentnerinnen und Rentner, die schon heute neben der Rente arbeiten, müssen prüfen lassen,
- ob sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und
- ob ihr Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ausgestaltet ist.
Nur dann kann der steuerfreie Betrag von bis zu 2.000 Euro monatlich angewendet werden.
Arbeitgeber mit älteren Beschäftigten
Arbeitgeber sollten prüfen,
- welche Mitarbeitenden ab 2026 die Regelaltersgrenze erreicht haben,
- ob der Steuerfreibetrag korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird und
- ob bei mehreren Beschäftigungen der Freibetrag insgesamt und nicht mehrfach angewendet wird.
Fehler in der Lohnabrechnung können zu Nachzahlungen führen.
Rentner mit mehreren Einkommensquellen
Besonderer Handlungsbedarf besteht, wenn:
- mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen,
- zusätzlich andere steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Vermietung oder Kapitalerträge) vorliegen oder
- bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde.
Der Freibetrag gilt nur für Arbeitslohn, nicht für andere Einkunftsarten.
Minijobber und geringfügig Beschäftigte
Bei Minijobs ist Vorsicht geboten:
- Pauschal besteuerte Minijobs profitieren nicht automatisch von der Aktivrente.
- In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln – dies sollte jedoch steuerlich geprüft werden.
Unser Innova-Tipp:
Lassen Sie frühzeitig prüfen,
- ob Sie von der Aktivrente profitieren können,
- wie hoch Ihr optimaler Arbeitslohn ist und
- ob Anpassungen bei Arbeitsverträgen oder der Lohnabrechnung sinnvoll sind.
Eine individuelle steuerliche Beratung hilft, Vorteile zu nutzen und spätere Nachzahlungen zu vermeiden.