Neue BFH Entscheidung: Versorgen Vermieter ihre Mieter entgeltlich mit selbst erzeugtem Solarstrom, liegt eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung vor. Damit ist ein Vorsteuerabzug aus den Kosten der Solaranlage möglich: z.B. für die Anschaffung der Anlage. Hintergrund ist, dass Mieter den Stromanbieter frei wählen können.
Vorsteuerabzug bei Solarstrom für Mieter
- Beitrags-Autor:Admin
- Beitrag veröffentlicht:13. November 2024
- Beitrags-Kategorie:Allgemein / Einkommensteuer